Das Brautpaar muss sich erst einmal für ein Standesamt seiner Wahl entscheiden. Es muss nicht immer das Standesamt gewählt werden, welches sich am Wohnort befindet. Es ist jedem Paar selbst überlassen, in welcher Stadt das Standesamt für die Trauung ist. Allerdings muss die Trauung auf dem Standesamt im eigenen Wohnort angemeldet werden. Ebenfalls muss das betreffende Standesamt genannt werden, denn die notwendigen Unterlagen müssen dahin geleitet werden.
War einer der Partner schon einmal verheiratet, so müssen dem Standesamt Papiere darüber vorgelegt werden, dass die Ehe nicht mehr besteht. Bei einer Scheidung muss dem Standesbeamten das rechtskräftige Scheidungsurteil vorgelegt werden. Dagegen muss dem Standesamt bei einem verwitweten Partner die Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners zugeführt werden.
Welche Papiere werden für die standesamtliche Trauung benötigt?
Für die Anmeldung auf dem Standesamt muss das Paar gemeinsam erscheinen. Hierfür ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis mitzubringen. Weiterhin wird aus dem Familienbuch der Eltern eine beglaubigte Abschrift benötigt. Allerdings handelt es sich bei dem Familienbuch nicht um das Familienstammbuch. Am Wohnort der Eltern befindet sich das Familienbuch beim Standesamt. Dagegen ist das Familienstammbuch im Besitz der Eltern zu Hause. Der zukünftige Familienname des Paares wird bei der Anmeldung festgelegt. Hierbei kann sich das Paar entscheiden, ob es einen gemeinsamen Namen von einem Partner wählt oder sich für einen Doppelnamen entscheidet. Ebenfalls kann nur ein Partner einen Doppelnamen wählen oder beide Partner behalten ihre Namen.
Hat das Brautpaar schon gemeinsame Kinder, werden für jedes Kind eine Anerkennung der Vaterschaft und eine neu ausgestellte Abstammungsurkunde benötigt. Ist ein Kind aus einer vorherigen Beziehung vorhanden, müssen der Bescheid über das Sorgerecht und die Abstammungsurkunde vorgelegt werden.
Papiere für die Eheschließung im Ausland
Will ein Paar im Ausland heiraten, dann wird aus dem Geburtenregister ein internationaler Auszug benötigt. Dieser ist im Geburtsort bei der Meldestelle zu beantragen. Am Hauptwohnsitz gibt es bei der Meldestelle das Ehefähigkeitszeugnis. Ebenso gibt es die Aufenthalts- oder Meldebescheinigung am Hauptwohnort in der Meldestelle. Weiterhin wird die Geburtsurkunde benötigt. Vom Standesamt in Hamburg wird die Eheerklärung ausgestellt, die für Dänemark benötigt wird. Das Hamburger Standesamt erstellt genauso den Antrag auf die Heiratslizenz „Marriage Notice".
Allerdings sollte nicht vergessen werden, dass eine beglaubigte Übersetzung für diese Dokumente in der jeweiligen Landessprache vorliegen muss. Eine englische Übersetzung wird nur in wenigen Ländern akzeptiert.
